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2. Nachtrag vom 11.07.2022 zur Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Glashütte der Vereinigten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Glashütte im Ev.-Luth. Kirchspiel Osterzgebirge vom 10.06.2020



Der Kirchenvorstand des Ev.-Luth. Kirchspiels Osterzgebirge hat die nachstehenden Änderungen der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Glashütte der Vereinigten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Glashütte vom 10.06.2020 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 02.12.2021 beschlossen und erlässt hierzu den folgenden 2. Nachtrag:

Artikel I

  • 7 Gebührentarif Ziffer II.1 erhält folgende Fassung:

  • 7 Gebührentarif
  1. Gebühren für die Bestattung

(Verwaltungs- u. Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)

1.

Grundgebühren

1.1

Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre)

390,00 €

1.2

Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre)

490,00 €

1.3

Urnenbeisetzung

225,00 €

Artikel II

  • 7 Gebührentarif Ziffer V. wie folgt neu gefasst:

  1. Gebühr für Gemeinschaftsanlagen

Die Gebühr enthält die Nutzungs-, Friedhofsunterhaltungs- und Sargbestattungs- bzw. Urnenbeisetzungsgebühr sowie die Kosten für Grabmal, Erstherrichtung und laufende Unterhaltung durch die Friedhofsverwaltung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre).

1.

Gemeinschaftseinzelgräber (einheitlich gestaltete Reihengräber)

für Sargbestattung

3.930,00 €

2.

Urnengemeinschaftsgrab, pro Beisetzung

3.220,00 €

Artikel III

Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Dippoldiswalde, am 11.07.2022

Kirchenvorstand des

Ev.-Luth. Kirchspiels Osterzgebirge

(Siegel)

gez. Frieder Neidhold gez. David Keller

Vorsitzender Mitglied

B e s t ä t i g t

Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

(Siegel) Regionalkirchenamt Dresden

Dresden, den 20.07.2022

am Rhein

Leiter des Regionalkirchenamts

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