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1. Nachtrag vom 02.12.2021 zur Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Glashütte der Vereinigten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Glashütte im Ev.-Luth. Kirchspiel Osterzgebirge vom 10.06.2020.


Der Kirchenvorstand des Ev.-Luth. Kirchspiels Osterzgebirge hat die nachstehende Änderung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Glashütte der Vereinigten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Glashütte vom 10.06.2020 beschlossen und erlässt hierzu den folgenden 1. Nachtrag:
Artikel I
§ 7 Gebührentarif Abschnitte I., IV. und V. erhalten folgende Fassung:
§ 7 Gebührentarif
A. Benutzungsgebühren
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten
1. Reihengrabstätten
1.1 Sargbestattung oder Urnenbeisetzung für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 260,00 €
1.2 Sargbestattung oder Urnenbeisetzung für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 520,00 €
2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)
2.1 für Sargbestattungen
2.1.1 Einzelstelle 640,00 €
2.1.2 Doppelstelle 1.280,00 €
2.2 für Urnenbeisetzungen (max. 2 Urnen) 640,00 €
2.3 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten
nach 2.1.1 32,00 €
nach 2.1.2 64,00 €
nach 2.2 32,00 €
IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 26,00 € pro Grablager.
V. Gebühr für Gemeinschaftsanlagen
Die Gebühr enthält die Nutzungs-, Friedhofsunterhaltungs- und Sargbestattungs- bzw. Urnenbeisetzungsgebühr sowie die Kosten für Grabmal, Erstherrichtung und laufende Unterhaltung durch die Friedhofsverwaltung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre).
1. Gemeinschaftseinzelgräber (einheitlich gestaltete Reihengräber)
1.1 für Sargbestattung 3.930,00 €
1.2 für Urnenbeisetzung 3.235,00 €
2. Urnengemeinschaftsgrab, pro Beisetzung 2.525,00 €
Artikel II
Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden und nach der öffentlichen Bekanntmachung am 01.01.2022 in Kraft.

Dippoldiswalde, am 02.12.2021

Kirchenvorstand des Ev.-Luth. Kirchspiels Osterzgebirge


(Siegel)



Gez. Frieder Neidhold gez. Pfarrer Dr. Sebastian Schurig

Vorsitzender Mitglied




B e s t ä t i g t
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
(Siegel) Regionalkirchenamt Dresden
Dresden, den 06.12.2021

gez. i.V. Reinhard Fischer
am Rhein
Leiter des Regionalkirchenamts







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